AGB

Allgemeines
Alle Angebote, Bestellungen, Aufträge und Lieferungen erfolgen ausschließlich gemäß den allgemeinen
Ge schäfts bedingungen des Verkäufers. Diese gelten somit auch für alle zukünftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Jegliche Abweichungen müssen vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Spätestens mit der
Entgegennahme der Ware gelten die Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird
hiermit widersprochen.
Die Angebote des Verkäufers gelten ausschließlich für Industrie, Handel, Gewerbe und vergleichbare
Institut ionen. Verkauf an Private erfolgt nicht. Der Käufer bestätigt, daß die Bestellung ausschließlich
für gewerblichen Bedarf erfolgt.

Vertragsschluß
Die Angebote des Verkäufers sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Das gleiche gilt für
Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
Die Bestellung muß schriftlich erfolgen. Sie stellt das rechtsverbindliche vertragliche Angebot dar. Ist
sie per Telefax oder e-Mail erfolgt, so ist sie auf Aufforderung des Ver käufers hin schriftlich und unterzeichnet
zu bestätigen. Für die Annahme des Angebotes behält sich der Verkäufer eine Frist von 14
Tagen vor. Die Frist beginnt mit Zugang des rechtsverbindlichen Angebotes beim Verkäufer. Während
der Frist -und vor Annahme des Angebotes durch den Verkäufer- kann der Käufer sein Angebot jederzeit
durch schriftliche Erklärung zurücknehmen.
Die Annahme des Angebotes durch den Verkäufer muß ebenfalls schriftlich erfolgen. Mit Zugang der
Annahme ist der Vertragsschluß erfolgt.

Sofern ein Vertragsangebot ( Bestellung des Kunden) vom Verkäufer mit notwendigen technischen
Daten, Änderungen oder Ergänzungen angenommen wird, sind diese für die Fertigung/Lieferung
maßgebend und werden mit Zugang beim Käufer Vertragsinhalt, es sei denn, daß auf diese
Annahmeerklärung innerhalb von 72 Stunden nach Zugang schriftlich Widerspruch erfolgt. Spätere
Beanstandungen sind ausgeschlossen. Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten
sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Auch sonstige
Nebenabreden und Änderungen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den
Verkäufer. Änderungswünsche können nach Fertigungsbeginn/Auslieferung nicht mehr berücksichtigt
werden.

Aufträge mit Werbeaufdrucken bedingen präzise Angaben in Maschinenschrift. Die Texte sind
grundsätzlich schriftlich zu übermitteln. Bei Falschlieferung aufgrund unklarer Angaben des Käufers
haftet der Verkäufer nicht. Vorlage skizzen des Käufers sind für den Verkäufer maßgebend. Der Käufer
stellt sicher, dass Schutzrechte Dritter an Schrift zügen, Zeichnungen oder Markenzeichen nicht
verletzt werden. Die Verantwortung bei eventuellen Ver letzungen solcher Rechte trägt der Käufer. Die
Ablehnung von Aufträgen oder den Rücktritt von Verträgen, die eine Schutzrechtsverletzung mit sich
bringen würden, behält sich der Verkäufer vor. Der Verkäufer muß Angaben des Käufers nur auf
Plausibilität, nicht auf Richtigkeit prüfen.
Für den Fall einer vom Verkäufer nicht zu vertretenden Nichterfüllbarkeit der Leistung behält dieser
sich ein Rücktrittsrecht vor; der Käufer wird darüber unverzüglich informiert. Eine eventuelle schon
erfolgte Gegenleistung des Käufers wird unverzüglich erstattet.

Preise, Zahlungsweise, Fälligkeit
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die folgenden Bedingungen:
Die Preise gelten ab Werk, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer, sowie aller eventuell
anfallenden Kosten für Fracht, Porto und Verpackung.

Der Kaufpreis nebst Kosten für Verpackung/Lieferung sowie tatsächlich angefallener Kosten für eine
Transport versicherung ist zur Zahlung fällig 30 Tage nach Zugang der Rechnung. Bei Eingang von
Zahlungen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt der Verkäufer 2 % Skonto auf den
Kaufpreis. Der Käufer gerät 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug.
Der Verzugszinssatz beträgt 8 % über dem Basiszinssatz. Falls der Verkäufer, einen höheren Verzugs –
schaden nachweist, ist er berechtigt, diesen alternativ geltend zu machen.
Lieferungen an Neukunden erfolgen gegen Nachnahme oder Vorauskasse mit 2 % Skonto
Sofern der Verkäufer auf Wunsch des Käufers Ver pflichtungen zur Änderung oder Anpassung von
Liefer gegenständen oder Herstellungsverfahren in qualitativer oder technischer Hinsicht übernommen
hat, ist diese Leistung gesondert und zusätzlich zu zahlen.
Sonstige Zahlungsarten bedürfen vorheriger ausdrücklicher Vereinbarungen. Diskont- und Einzugs –
spesen trägt der Käufer.

Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des
Käufers ist der Verkäufer – unbeschadet sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Voraus –
zahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäfts –
beziehung sofort fällig zu stellen. Davon nicht berührt wird das grundsätzliche Recht auf die
Unsicherheitseinrede für den Fall, dass nach Vertrags schluss erkennbar wird, dass durch die mangelnde
Leistungsfähigkeit des Käufers der Gegenleistungs anspruch des Verkäufers gefährdet ist. Der
Verkäufer ist befugt, bei Zahlungsverzug weitere Lieferungen zurückzubehalten, bis alle
Zahlungsansprüche erfüllt sind.
Bei Lieferungen, die gemäß Vereinbarungen oder notwendig in Teillieferungen erfolgen, ist der
Verkäufer berechtigt, für jede Teillieferung eine entsprechende Teilzahlung zu verlangen.

Anrechnung von Zahlungen
Zahlungen werden zunächst auf die jeweils älteste fällige Forderung angerechnet. Sind bereits Kosten
der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann der Verkäufer Zahlungen des Käufers
zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Haup t leistung anrechnen. Eine
davon abweichende Anrechnung wird abgelehnt.

Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Verkäufers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Käufers zulässig.
Lieferung
Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Lieferung- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die
die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen -hierzu gehören auch nachträglich
eingetretene Materialbe schaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung,
Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie beim
Lieferanten oder dessen Vorlieferanten eintreten- hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen ihn, die Lieferung bzw. Leistung um die
Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des
noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Soweit die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Aus organisatorischen Gründen ist es nicht immer möglich, mehrere, zu verschiedenen Zeitpunkten
beim Verkäufer eintreffende Aufträge geschlossen auszuliefern. Zwischenverkauf ist vorbehalten.
Versand und Verpackung erfolgen nach bestem Ermessen auf Rechnung des Käufers. Der Verkäufer
haftet jedoch nicht für die billigste Versandart. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des
Käufers.
Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, die teilweise Er füllung des Vertrages ist für den Käufer nicht
von Interesse.
Ausgelieferte Gegenstände sind vom Käufer unbeschadet seiner ihm zustehenden Rechte entgegenzunehmen.
Sofern sich aus der Annahme des Angebotes nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk‰ vereinbart.
In jedem Fall geht die Gefahr mit Verlassen der Sache beim Verkäufer auf den Käufer über. Sofern
der Käufer dies wünscht, wird der Verkäufer die Lieferung durch eine Transportversicherung
eindecken; insoweit anfallende Kosten trägt der Käufer.
Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr
vom Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft auf diesen über.

Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller bereits im Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen vor, einschließlich aller Forderungen aus
Schlussaufträgen, Nachbestellungen und Ersatzteilbestellungen.
Bei grob vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache zurückzuverlangen. Der Verkäufer ist dann
nach Rückgewähr der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungs erlös ist auf die
Verbindlichkeiten des Käufers,
abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich
zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den
entstandenen Ausfall.

Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für den Verkäufer vorgenommen.
Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet,
so erwirbt dieser das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache
(Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehr wertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegen ständen zur
Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie
für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar
vermischt, so erwirbt er das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache
(Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum
Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als
Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilmäßig
Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum
für den Verkäufer.
Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit
freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als
20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

Gewährleistung
Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seiner nach § 377 HGB geschuldeten
Verpflichtung zu unverzüglicher Untersuchung und unverzüglicher Anzeige von Mängeln ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, hat der Verkäufer die Wahl zur Nacherfüllung in Form einer
Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache. Im Fall der Nacherfüllung ist
der Verkäufer verpflichtet, alle hierfür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-
, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Dem Verkäufer stehen zwei Nacherfüllungsversuche zu.
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie verweigert, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt,
Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz zu verlangen. Im Falle des Schadensersatzes gilt
zwischen den Vertragsparteien der Kaufpreis der mangelhaften Sache als Obergrenze vereinbart.
Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
Notwendige Modifikationen der Konstruktion oder Ausführ ungen, die der Verkäufer vor Auslieferung
einer Ware allgemein vornimmt, stellen keine Sachmängel dar und berechtigen nicht zu
Beanstandungen. Übliche Toleranzen stellen keine Mängel dar.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt ab Gefahrübergang.
Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung der Produkte, technische Beratung und
sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen
Prüfpflichten.
Der Käufer hat gelieferte Waren bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck
hin unverzüglich zu untersuchen. Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8
Tagen nach Erhalt der Ware -bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung- schriftlich unter
Beifügung von Belegen erhoben werden. Die Beweislast für die Rechtzeitigkeit der Rüge trägt der
Käufer.
Natürlicher Verschleiß oder Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung sind von der
Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Verkäufer nicht für Veränderungen des
Zustandes oder der Betriebsweise der Waren durch unsachgemäße Lagerung sowie klimatische und
sonstige Einwirkung.
Musterstücke gelten als unverbindliche Anschauungs stücke. Abweichungen der Herstellungsart sind
nicht zu beanstanden. Kleinere Abweichungen auch bezüglich der Farbe dürfen nicht Gegenstand von
Mängelrügen sein.

Schiedsgutachten
Soweit zwischen den Vertragsparteien Uneinigkeit darüber besteht, ob und gegebenenfalls welche
Mängel an der Kaufsache vorhanden sind, ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachver –
ständiger zur Entscheidung mit verbindlicher Wirkung zwischen den Parteien zu beauftragen. Das
Ergebnis des Sachverständigengutachtens ist für beide Parteien verbindlich.
Die Parteien haben sich binnen einer Woche für einen Sachverständigen zu entscheiden. Kommt eineG
Einigung über die Person des Sachverständigen zwischen den Parteien nicht zustande, so wird der
Sachverständige auf Antrag einer Partei von der zuständigen Industrie- und Handelskammer mit
verbindlicher Wirkung für beide Parteien bestimmt.
Die Kosten des Sachverständigengutachtens trägt die nach dem Ergebnis des Gutachtens unterlegene
Partei. Bei teilweisem Unterliegen erfolgt eine entsprechende Quotierung. Diese wird durch den
Sachverständigen beziffert.

Schadensersatz
Der Verkäufer haftet für Sachschäden, die dem Käufer durch sein Verschulden
entstanden sind nur, soweit dieses Verschulden in Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
besteht und gesetzliche Bestimmungen eine Haftung zwingend vorschreiben.
Die Haftung für Sachschäden ist, unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen begrenzt auf höchstens
50% der Vertragssumme.
Die Regelung bezieht sich auch auf Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Die Haftung für Personen –
schäden bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
Unabhängig von den vorstehenden Bestimmungen ist die Haftung des Verkäufers der Höhe nach auf
den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden unter Aus schluss des entgangenen
Gewinns beschränkt.

Gerichtsstand, Erfüllungsort
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Verkäufers.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers.

Anzuwendendes Recht
Für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis gelten ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland sowie diese AGB.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechts wirk –
samkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden,
so wird hierdurch die Rechts wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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